AVV

Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen deiner Website (Webdesign, Hosting, Wartung). Er wird mit deiner Buchung automatisch Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung — eine gesonderte Unterschrift ist nicht nötig (siehe „Bestätigung und Annahme“ unten).

Version 1.1 · 25.09.2026 · Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
Auftragsverarbeiter
Alexander Wagner, meinetraumhomepage.at
Winterstellergasse 8, 6130 Schwaz, Österreich · GISA-Zahl 39657756 · Werbeagentur

Verantwortlicher
Das jeweils buchende Unternehmen (Kunde) gemäß den Angaben aus der Buchung auf /buchen.
1.

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Hauptleistungsbeziehung (Website-Erstellung, Hosting und Wartung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsverarbeiters, „Hauptvertrag“). Sie ist Anlage zum Hauptvertrag und wird mit dessen Abschluss wirksam.

1.1

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Leistungen aus dem Bereich Webdesign, Webhosting, Serverbereitstellung sowie technische Wartung und Support der Website des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter, wie im Hauptvertrag näher beschrieben.

1.2

Die Dauer dieser Vereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. Sie endet automatisch mit dessen Beendigung, unbeschadet der in Punkt 7 geregelten Lösch- und Rückgabepflichten.

2.

Art und Zweck der Verarbeitung, Kreis der Betroffenen

2.1

Art und Zweck der Verarbeitung: Speicherung, Bereitstellung, Sicherung (Backup), Pflege und Verwaltung von Daten im Rahmen des Webhostings sowie technischer Zugriff im Zuge von Wartungsarbeiten.

2.2

Kategorien betroffener Personen: Besucher der Website des Verantwortlichen, Kunden des Verantwortlichen, Nutzer von Kontaktformularen, Newsletter-Abonnenten, registrierte Benutzer der Website.

2.3

Arten personenbezogener Daten: IP-Adressen, Logfiles, Namen, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Formulardaten, Bestelldaten (bei Online-Shops), Zugangsdaten.

3.

Pflichten des Auftragsverarbeiters

3.1

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen — einschließlich in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland —, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.

3.2

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

3.3

Der Auftragsverarbeiter ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die aktuellen TOM sind dieser Vereinbarung als Anlage 1 beigefügt (Version 1.1 · 25.09.2026).

3.4

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO, die im Rahmen dieser Vereinbarung auftreten, und unterstützt ihn bei der Erfüllung etwaiger Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.

4.

Unterauftragsverhältnisse (Sub-Verarbeiter)

4.1

Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, die in der nachfolgenden Tabelle genannten weiteren Auftragsverarbeiter (Sub-Verarbeiter) hinzuzuziehen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).

Sub-VerarbeiterSitz / StandortLeistungDrittland-Mechanismus
netcup GmbHVerarbeitungsort: Wien, AT (Rechenzentrum) · Firmensitz: Karlsruhe, DEHosting, Serverbereitstellung, Speicherung, Backup-Infrastruktur— (innerhalb EU)
Hetzner Online GmbHDE (Gunzenhausen)Verschlüsselte FTPS-Datensicherung (Backups)— (innerhalb EU)
Infomaniak Network SA / kDriveCH (Genf)Cloud-Ablage von Kunden- und VertragsunterlagenAngemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO)
Optional — Google Ireland Ltd. / Google LLCIE / USAStandardmäßig NICHT aktiv. Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch: Google AnalyticsEU-US Data Privacy Framework (Art. 45) + SCCs (Art. 46 DSGVO)
Optional — Externer Rechtstexte-Anbieterlaut Angebot des AnbietersNur bei Buchung „DSGVO Pro“: Bereitstellung/Aktualisierung von Rechtstextenlaut Vertrag mit dem Anbieter

Die mit „Optional“ markierten Zeilen kommen nur zum Einsatz, wenn sie zum gebuchten Paket bzw. zu deinen Zusatzwünschen gehören. Standardmäßig kommt kein Web-Analyse-Dienst (z. B. Google Analytics) zum Einsatz. Google Search Console ist hier nicht gesondert angeführt: Google verarbeitet dabei keine personenbezogenen Daten deiner Website-Besucher in unserem Auftrag, sondern verifiziert lediglich die Website-Eigentümerschaft und liefert aggregierte Suchdaten.

4.2

Welche der optionalen Dienste konkret zum Einsatz kommen, richtet sich nach dem vom Verantwortlichen gebuchten Paket bzw. den getroffenen Zusatzvereinbarungen. Ein Web-Analyse-Dienst wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verantwortlichen eingerichtet.

4.3

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen vorab über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder den Austausch weiterer Sub-Verarbeiter. Dem Verantwortlichen steht innerhalb von 14 Tagen nach Information ein Einspruchsrecht aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund zu.

4.4

Dem jeweiligen Sub-Verarbeiter werden dieselben datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auferlegt, die dem Auftragsverarbeiter aus dieser Vereinbarung obliegen, soweit dies nach Art und Umfang der jeweiligen Verarbeitung erforderlich ist. Bei etwaigen Drittlandtransfers stützt sich der Auftragsverarbeiter auf den jeweils aktuellen Angemessenheitsbeschluss bzw. die Standardvertragsklauseln gemäß der Tabelle in Punkt 4.1.

5.

Rechte des Verantwortlichen und Unterstützungspflichten

5.1

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten (insb. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung).

5.2

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen).

5.3

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, die vom Verantwortlichen selbst oder einem von ihm beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Solche Überprüfungen sind mit angemessener Vorlaufzeit (mindestens 14 Tage) schriftlich anzukündigen und auf das datenschutzrechtlich Erforderliche zu beschränken; ein dadurch entstehender Aufwand des Auftragsverarbeiters kann gesondert verrechnet werden, sofern die Überprüfung nicht durch eine konkrete, begründete Datenschutzverletzung veranlasst ist.

6.

Haftung

6.1

Die Haftung der Vertragsparteien für Schäden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie ergänzend nach den Haftungsbestimmungen des Hauptvertrages (insbesondere den dortigen Regelungen zur Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit).

7.

Beendigung und Löschung

7.1

Nach Beendigung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie ihm zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht. Eine Datenrückgabe erfolgt im Rahmen des im Hauptvertrag geregelten Datenexports.

7.2

Daten in automatisierten Backups werden nach Ablauf des beim Auftragsverarbeiter aktuell konfigurierten Backup-Zyklus endgültig überschrieben: Die Sicherung erfolgt täglich; es werden die letzten 30 Sicherungen vorgehalten (im Ergebnis rund 30 Tage), ältere Sicherungen werden fortlaufend überschrieben. Die Datensicherung erfolgt verschlüsselt (FTPS) beim Sub-Verarbeiter Hetzner. Diese Aufbewahrungsdauer kann sich durch technische Weiterentwicklung des Backup-Systems ändern.

8.

Schlussbestimmungen

8.1

Diese Vereinbarung ist Anlage zum Hauptvertrag. Im Verhältnis zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieser Vereinbarung in datenschutzrechtlichen Fragen vor; im Übrigen gilt der Hauptvertrag.

8.2

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail genügt).

8.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

8.4

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das für 6130 Schwaz sachlich zuständige Gericht, analog der Regelung im Hauptvertrag.

Bestätigung und Annahme

Diese Vereinbarung wird mit Bestätigung der Buchung samt Zustimmung zu AGB und diesem Auftragsverarbeitungsvertrag durch den Verantwortlichen wirksam. Eine gesonderte Unterschrift des Verantwortlichen ist nicht erforderlich. Die zugestimmte Fassung (Version 1.1 · 25.09.2026) sowie der Zeitpunkt der Zustimmung werden im Buchungssystem protokolliert und dem Verantwortlichen zum Download bereitgestellt.

Erklärung des Auftragsverarbeiters:
Der Auftragsverarbeiter erklärt, die vorstehenden Pflichten sowie die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und aufrechtzuerhalten.

Schwaz, 25.09.2026
Alexander Wagner, meinetraumhomepage.at

Nachstehend folgt Anlage 1 (Technische und organisatorische Maßnahmen), die integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

gemäß Art. 32 DSGVO

Auftragsverarbeiter: Alexander Wagner, meinetraumhomepage.at · Winterstellergasse 8, 6130 Schwaz · GISA-Zahl: 39657756

Diese Anlage gilt für alle Auftragsverarbeitungsverhältnisse von meinetraumhomepage.at. Der jeweilige Verantwortliche ergibt sich aus dem zugehörigen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Version 1.1 · 25.09.2026 — Sub-Verarbeiter-Liste bereinigt, Standortangabe netcup präzisiert, Formulierungen für öffentliche Fassung angepasst (vorher: 1.0 · 04.07.2026, Ersterstellung)

Die nachfolgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschreiben den Sicherheitsstandard, den Alexander Wagner / meinetraumhomepage.at als Auftragsverarbeiter bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Verantwortlichen umsetzt. Die Maßnahmen beziehen sich auf den konkreten Betrieb: Webdesign, WordPress-Hosting und -Wartung, verschlüsselte FTPS-Datensicherung sowie Cloud-Ablage von Vertragsunterlagen.

Legende: ✓ umgesetzt · ⚠ geplant/in Umsetzung · N/A nicht zutreffend
1.

Zutrittskontrolle

Schutz vor unbefugtem physischen Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen.

MaßnahmeStatus
Arbeit ausschließlich im privaten, nicht-öffentlichen Arbeitsbereich✓
Kein Serverraum / keine eigene physische IT-Infrastruktur (vollständig cloudbasiert)✓
Verarbeitung ausschließlich auf eigenem Endgerät (kein geteilter Arbeitsplatz)✓
Bildschirm nicht öffentlich einsehbar✓
2.

Zugangskontrolle

Verhinderung der unbefugten Nutzung von Datenverarbeitungssystemen.

MaßnahmeStatus
Passwortmanager für alle Online-/Dienstzugänge (netcup, Plesk, Hetzner, WordPress) – starke, einzigartige Passwörter✓
Windows-Anmeldung: lokales Konto-Passwort/PIN (nicht über Passwortmanager, da Vorbedingung für dessen Nutzung)✓
kDrive: eigenständiges starkes Master-Passwort (~124 Bit / 31 Zeichen), da der Passwortmanager dort abgelegt ist✓
netcup CCP: Zwei-Faktor-Authentifizierung (E-Mail-Token)✓
netcup CCP: Gerätevertrauensfunktion (30-Tage-Token nach erfolgreicher 2FA)✓
Plesk-Zugang: über netcup CCP mit 2FA abgesichert✓
Hetzner-Account: Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiv✓
Zwei-Faktor-Authentifizierung auf weiteren ergänzenden Diensten (Cloud-Ablage, Business-E-Mail): laufende Ausweitung⚠
Automatische Bildschirmsperre: 5 Min. (Akkubetrieb) / 10 Min. (Netzbetrieb)✓
Bildschirmsperre erfordert Passwort-/PIN-Eingabe zum Entsperren✓
Für zentrale System-Zugänge (netcup, Plesk, Hetzner) ist 2FA bereits aktiv. Für ergänzende Dienste wird die Ausweitung laufend umgesetzt — bis dahin kompensiert durch Passwortmanager und starke, einzigartige Passwörter.
3.

Zugriffskontrolle

Sicherstellung, dass Berechtigte nur auf die ihnen zugeordneten Daten zugreifen können.

MaßnahmeStatus
Kunden-Websites: eigene WordPress-Installation pro Kunde (keine Mandantentrennung innerhalb einer Installation)✓
Zugänge pro Kunde einzeln verwaltet — keine Sammel-Logins✓
Plesk-Zugänge je Kunden-Domain getrennt✓
kDrive: Kundendaten in eigenen, klar getrennten Ordnern abgelegt✓
Weitergabe von Zugangsdaten ausschließlich über Passwortmanager (nicht per E-Mail/Klartext)✓
4.

Weitergabekontrolle

Schutz personenbezogener Daten bei der Übertragung und Verhinderung unbefugten Lesens.

MaßnahmeStatus
Dateiübertragungen zu netcup ausschließlich über FTPS (verschlüsselt) via Plesk✓
Kunden-Websites: HTTPS/TLS verpflichtend (SSL-Zertifikat aktiv)✓
Kommunikation mit Kunden per E-Mail (TLS-verschlüsselt)✓
Kein unverschlüsselter FTP-Einsatz✓
Keine Weitergabe von Kundendaten an Dritte außer dokumentierten Sub-Auftragsverarbeitern✓
5.

Verfügbarkeitskontrolle

Schutz personenbezogener Daten gegen Zerstörung oder Verlust.

MaßnahmeStatus
Website-Hosting bei netcup GmbH (ISO 27001/9001/27701-zertifiziert, AVV vorliegend)✓
Verschlüsselte FTPS-Backups zu Hetzner Object Storage (DE, AVV vorliegend)✓
Kunden- und Vertragsunterlagen in kDrive/Infomaniak (CH, AVV vorliegend, serverseitig verschlüsselt)✓
Keine dauerhafte lokale Speicherung von Kundendaten auf dem Endgerät✓
Betriebssystem des Arbeitsgeräts mit laufenden Sicherheitsupdates (Extended Security Support aktiv)✓
Automatische Updates aktiviert✓
Antiviren-/Malware-Schutz aktiv✓
6.

Trennungskontrolle

Getrennte Verarbeitung von Daten unterschiedlicher Kunden.

MaßnahmeStatus
Separate WordPress-Installation pro Kunden-Domain (keine gemeinsame Datenbank)✓
Getrennte Plesk-Zugänge und Verzeichnisse je Kunden-Domain✓
Getrennte Ordnerstruktur je Kunde auf kDrive✓
Backup-Dateien je Domain getrennt abgelegt✓
7.

Auftragskontrolle

Sicherstellung, dass Daten nur gemäß Weisung des Verantwortlichen verarbeitet werden.

MaßnahmeStatus
Verarbeitung ausschließlich gemäß dokumentiertem AVV und Weisung des Verantwortlichen✓
Sub-Auftragsverarbeiter nur mit dokumentierter AVV-Grundlage (netcup, Hetzner, Infomaniak)✓
Alle drei Sub-AVV vorliegend und archiviert✓
Kein Einsatz weiterer Sub-Auftragsverarbeiter ohne Information des Verantwortlichen✓
8.

Endgeräte und mobile Geräte

Maßnahmen für das verwendete Arbeitsgerät und etwaige mobile Endgeräte.

MaßnahmeStatus
Primäres Arbeitsgerät: persönliches Gerät, kein geteilter Zugang✓
Automatische Bildschirmsperre mit Passwortschutz✓
Keine dauerhafte lokale Speicherung von Kundendaten auf dem Arbeitsgerät (ausschließlich cloudbasierte Datenhaltung)✓
Mobiler E-Mail-Zugriff (Smartphone) über gerätetypischen Sperrschutz abgesichert⚠
Sicherheitskonfiguration mobiler Endgeräte wird laufend weiter formalisiert und dokumentiert. Bei künftiger strukturierter lokaler Speicherung von Kundendaten auf einem Endgerät wird zusätzlich eine Geräteverschlüsselung eingesetzt.
9.

Eingesetzte Sub-Auftragsverarbeiter

Folgende Sub-Auftragsverarbeiter werden eingesetzt; mit allen besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO:

AnbieterZweckSitz / VerarbeitungsortAVV-Datum
netcup GmbHWordPress-HostingWien, AT (Rechenzentrum) · Firmensitz Karlsruhe, DE09.06.2026
Hetzner Online GmbHVerschlüsselte FTPS-BackupsDE (Gunzenhausen)23.06.2026
Infomaniak Network SA / kDriveKunden- & VertragsunterlagenCH (Genf) – Angemessenheitsbeschluss23.06.2026

Inkrafttreten

Diese Anlage 1 ist integraler Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter. Sie beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragsverarbeiters und wird mit der Annahme des AVV durch den Verantwortlichen (z. B. elektronisch im Rahmen der Buchung) mitangenommen. Eine gesonderte Unterschrift des Verantwortlichen ist hierfür nicht erforderlich.

Erklärung des Auftragsverarbeiters:
Der Auftragsverarbeiter erklärt, die vorstehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und aufrechtzuerhalten.

Schwaz, 25.09.2026
meinetraumhomepage.at

Version 1.1 · 25.09.2026 · Diese Anlage wird bei wesentlichen Änderungen der technischen oder organisatorischen Maßnahmen aktualisiert (neue Versionsnummer).

Fragen zu diesem AVV? Schreib an kontakt@meinetraumhomepage.at. Siehe auch AGB und Datenschutzerklärung.