DSGVO & Impressum Österreich: Die Checkliste für deine Website (2026)
ℹ️ Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Anforderungen können sich ändern – prüfe aktuelle Regelungen bei der WKO oder einem Rechtsexperten.
Du hast eine Website – oder planst gerade eine. Und irgendwo im Hinterkopf nagt die Frage: Bin ich eigentlich rechtlich auf der sicheren Seite? Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner – klingt trocken, ist aber alles andere als optional. In Österreich können fehlende oder fehlerhafte Angaben echte Konsequenzen haben.
In diesem Leitfaden erkläre ich dir, was österreichische Selbständige und Kleinunternehmer konkret wissen müssen – ohne Juristendeutsch, dafür mit einer handfesten Checkliste am Ende. Als Webdesigner aus Tirol richte ich genau diese Grundlagen bei meinen Kunden ein und sehe immer wieder dieselben Lücken. Die zeige ich dir hier.
Warum das in Österreich besonders wichtig ist: DSGVO + DSG + ECG
Die meisten Infos im Netz beziehen sich auf Deutschland. Österreich hat aber seine eigene rechtliche Ebene obendrauf: Neben der EU-weiten DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gilt in Österreich zusätzlich das DSG (Datenschutzgesetz) als nationale Ergänzung. Für Websites kommt das ECG (E-Commerce-Gesetz) dazu, das die Impressumspflicht regelt. Diese drei zusammen bestimmen, was auf deiner Website stehen muss.
Anlaufstelle Nr. 1 für österreichische Unternehmer ist die WKO – die Wirtschaftskammer Österreich. Dort findest du aktuelle Muster, Vorlagen und Erklärungen, die speziell auf das österreichische Recht zugeschnitten sind. Viele suchen gezielt nach „Impressum WKO Vorlage“ – und das macht Sinn, denn internationale Generatoren decken oft nicht alle österreichischen Anforderungen ab.
Die drei Säulen: Impressum · Datenschutz · Cookie-Banner
1. Das Impressum – wer steckt hinter der Website?
Das Impressum ist laut ECG Pflicht, sobald du eine geschäftliche Website betreibst. Es muss von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein – typisch im Footer oder als eigene Seite im Menü. Zusätzlich zum ECG gilt in Österreich das MedienG (Mediengesetz): Es verlangt auf jeder Website Angaben zu Name, Unternehmensgegenstand und Wohnort bzw. Sitz des Betreibers – die sogenannte kleine Offenlegungspflicht.
Was muss rein? Das hängt von deiner Rechtsform ab – hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Einzelunternehmer: Vor- und Nachname, vollständige Anschrift, Unternehmensgegenstand, mindestens zwei Kontaktwege (z. B. E-Mail + Telefon), WKO-Mitgliedschaft inkl. Fachgruppe, zuständige Gewerbebehörde, Verweis auf Gewerbeordnung mit Link auf ris.bka.gv.at, UID-Nummer (falls umsatzsteuerpflichtig)
- GmbH: Zusätzlich Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht, vollständiger Firmenname, Stammkapital falls angegeben
- Freie Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte, Therapeuten): Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat, Berufsrecht, zuständige Kammer
👉 Artikel erscheint demnächst: Impressum für Einzelunternehmer in Österreich – Was muss wirklich rein?
👉 Artikel erscheint demnächst: Impressum für GmbH in Österreich – Schritt für Schritt
2. Die Datenschutzerklärung – was passiert mit den Daten deiner Besucher?
Sobald deine Website Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede, allein durch Hosting oder Kontaktformulare – brauchst du eine Datenschutzerklärung. Sie erklärt Besuchern transparent, was mit ihren Daten passiert.
Das gehört mindestens rein:
- Verarbeitungszwecke: Warum werden Daten gesammelt? (z. B. Kontaktanfragen, Newsletter)
- Rechtsgrundlage: Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse?
- Empfänger: Wer bekommt die Daten? (Hosting-Anbieter, Google Analytics, Newsletter-Tool…)
- Speicherdauer: Wie lange werden Daten gespeichert?
- Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung, Widerruf – wie können Nutzer ihre Rechte wahrnehmen?
Wichtig für WordPress-Nutzer: Jedes Plugin kann eine neue Datenquelle sein, die in der Datenschutzerklärung erwähnt werden muss. Contact Form 7, WooCommerce, Google Fonts – alles gehört rein. Das vergessen viele.
3. Der Cookie-Banner – in Österreich oft falsch umgesetzt
Nutzt du Google Analytics, Facebook Pixel oder ähnliche Tools? Dann brauchst du einen Cookie-Banner – und der muss in Österreich bestimmte Anforderungen erfüllen.
- Freiwilligkeit: „Ablehnen“ muss genauso einfach möglich sein wie „Zustimmen“ – ein kleiner Grautext unten versteckt zählt nicht.
- Keine Vorab-Häkchen: Marketing- oder Statistik-Cookies dürfen nicht vorausgewählt sein.
- Transparenz: Der Banner muss direkt auf die Datenschutzerklärung verlinken.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in Österreich klar entschieden: Das Ablehnen muss gleich einfach sein wie das Zustimmen. Viele Websites, die ich sehe, erfüllen das noch nicht.
👉 Artikel erscheint demnächst: Cookie-Banner in Österreich richtig einrichten – Schritt für Schritt für WordPress
So mache ich das bei meinen Kunden: DSGVO Basic Setup vs. DSGVO Pro
Wenn ich eine WordPress-Website für Selbständige in Tirol aufbaue, richte ich standardmäßig ein DSGVO Basic Setup ein: Impressum und Datenschutzerklärung auf Basis anwaltlich geprüfter Generator-Texte, technische Cookie-Konfiguration, und saubere Grundstruktur. Die rechtliche Verantwortung für die Inhalte liegt aber immer beim Websitebetreiber selbst – das ist keine Beratungsleistung, sondern technische Einrichtung.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann das DSGVO Pro Add-on dazu buchen: Das sind rechtssichere Texte einer spezialisierten Kanzlei – inklusive automatischer Updates bei Gesetzesänderungen und externer Haftung. Ab 5,90 €/Monat für kleine Websites. Das empfehle ich besonders für Therapeuten, Coaches und alle, die sensiblere Kundendaten verarbeiten.
Die häufigsten Fehler, die mir bei Kunden-Websites auffallen
- Impressum nur über das Hauptmenü erreichbar – es muss von jeder Seite aus in max. 2 Klicks erreichbar sein, also unbedingt auch im Footer.
- Datenschutzerklärung aus Deutschland kopiert – österreichisches DSG und ECG fehlen, die WKO-spezifischen Pflichtangaben ebenfalls.
- Google Fonts direkt eingebunden – dabei werden IP-Adressen an Google übertragen. Lösung: Fonts lokal hosten. In der Datenschutzerklärung muss das trotzdem erwähnt werden.
- Cookie-Banner mit vorausgewählten Häkchen – in Österreich nicht zulässig. Statistik und Marketing müssen aktiv angehakt werden.
- Kein Hinweis auf eingesetzte Tools – jedes Plugin (Kontaktformular, Newsletter, Buchungssystem) muss in der Datenschutzerklärung genannt sein.
Rechtssicherheits-Checkliste für deine Website in Österreich
Geh diese Liste durch – wenn du alle Punkte abhaken kannst, bist du gut aufgestellt. Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber einen guten ersten Überblick.
- ☐ Impressum vorhanden – mit allen Pflichtangaben laut ECG (Name, Adresse, Unternehmensgegenstand, Gewerbebehörde, WKO-Mitgliedschaft)
- ☐ Mindestens zwei Kontaktwege – E-Mail alleine reicht nicht, z. B. E-Mail + Telefon oder E-Mail + Kontaktformular
- ☐ Impressum in max. 2 Klicks erreichbar – von jeder Unterseite aus, ideal im Footer
- ☐ Datenschutzerklärung vorhanden – auf Österreich zugeschnitten (DSGVO + DSG), nicht nur aus Deutschland kopiert
- ☐ Alle Tools und Plugins erwähnt – Hosting, Kontaktformular, Analytics, Newsletter, Buchungssystem, Google Fonts etc.
- ☐ Cookie-Banner korrekt – Ablehnen genauso einfach wie Zustimmen, keine Vorab-Häkchen
- ☐ Cookie-Banner verlinkt auf Datenschutzerklärung
- ☐ Google Fonts lokal gehostet oder aus Datenschutzerklärung heraus erläutert
- ☐ Kontaktformular datenschutzkonform – kein unnötiges Pflichtfeld, Hinweis auf Datenschutzerklärung im Formular
- ☐ SSL aktiv – https:// in der URL, kein Schloss-Icon mit Warnung
- ☐ Datenschutzerklärung aktuell – bei neuen Tools oder Gesetzesänderungen aktualisieren
Fazit: Einmal richtig aufsetzen, langfristig ruhig schlafen
Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sind keine Raketenwissenschaft – aber sie brauchen Aufmerksamkeit. Gerade in Österreich, wo ECG und DSG zusätzlich zur DSGVO gelten, lohnt es sich, nicht einfach irgendetwas aus dem Netz zu kopieren. Die WKO ist dein bester Freund dabei.
Wenn du gerade eine neue Website planst oder deine bestehende überprüfen willst – ich helfe dir gerne dabei, das von Anfang an richtig aufzusetzen. Schau dir an, was in meinen Paketen bereits drin ist.
Häufige Fragen zu DSGVO & Impressum in Österreich
Brauche ich als Selbständiger in Österreich ein Impressum auf meiner Website?
Ja – sobald du eine geschäftliche Website betreibst, bist du laut ECG (E-Commerce-Gesetz) zur Impressumspflicht verpflichtet. Das gilt auch für Einzelunternehmer, Freelancer und Gewerbetreibende.
Was muss ich beim Datenschutz auf meiner Website beachten?
Du brauchst eine vollständige Datenschutzerklärung, die alle eingesetzten Tools und Dienste nennt – von Hosting über Kontaktformular bis Analytics. In Österreich gilt zusätzlich zur DSGVO das nationale DSG. Die WKO bietet kostenlose Muster-Vorlagen für österreichische Betreiber.
Ist ein Cookie-Banner in Österreich Pflicht?
Nicht für jede Website – aber sobald du nicht technisch notwendige Cookies verwendest (z. B. für Google Analytics oder Facebook Pixel), brauchst du eine aktive Einwilligung. Das bedeutet in der Praxis einen Cookie-Banner. Technisch notwendige Cookies (z. B. für Login oder Warenkorb) brauchen keine Einwilligung.
Was ist der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung?
Das Impressum identifiziert, wer hinter der Website steckt (Name, Adresse, Kontakt). Die Datenschutzerklärung erklärt, welche Daten von Besuchern gesammelt werden und was damit passiert. Beides ist separat verpflichtend – das eine ersetzt das andere nicht.
Wo finde ich eine kostenlose Impressum-Vorlage für Österreich?
Die WKO bietet offizielle Muster-Vorlagen für Impressum und Datenschutzerklärung, die auf österreichisches Recht zugeschnitten sind. Für Datenschutzerklärungen empfiehlt sich zusätzlich der Generator von AdSimple.at, der speziell für Österreich entwickelt wurde.
Was passiert, wenn mein Impressum unvollständig oder falsch ist?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann in Österreich zu einer Verwaltungsstrafe führen. Außerdem können Mitbewerber eine Abmahnung aussprechen. Gerade als Selbständiger, der gerade startet, solltest du das von Anfang an richtig aufsetzen – einmal gemacht, bleibt es lange so.
Alex Wagner ist Webdesigner aus Schwaz, Tirol. Er erstellt professionelle WordPress-Websites für Selbstständige und kleine Unternehmen in Tirol und im gesamten DACH-Raum – persönlich, transparent und alles inklusive. Bei jedem Projekt richtet er das DSGVO Basic Setup gemeinsam mit dem Kunden ein.
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